Wohn- und Geschäftshäuser
Ein Wohngebäude mit z.B. im Erdgeschoss integrierten Gewerbeeinheiten, kann nicht nur wegen seiner Größe und der komplexen Gestaltung, sondern auch wegen der zu beachtenden Regelwerke nach denen sich die Anforderungen an die Luftdichtheit richten, eine respektable Aufgabe sein. Eine Luftdichtheitsprüfung eines kombinierten Wohn- und Geschäftshauses unterscheidet sich von der Messung eines reinen Wohngebäudes. Sofern die EnEV keine Anforderungen stellt, darf bei Neubauten im Sinne der EnEV und bei Bestandsbauten, bei denen die komplette Gebäudehülle im Sinne der Luftdichtheit saniert wurde, die gesamte Wohneinheit oder einzelne Wohneinheiten nach DIN EN 13829:2001-02 einer Luftdichtheitsprüfung unterzogen werden. Die Besonderheit besteht darin, dass an die in ein Wohngebäude integrierten Gewerbeeinheiten meist andere Anforderungen an die Dichtheit gestellt werden. Aus diesem Grund, werden Wohnbereiche separat von den Gewerbebereichen geprüft. Mit unserer jahrelangen Erfahrung, sind wir auch für diese Zwecke gerüstet. Alle separat voneinander zu messenden Gebäudenutzeinheiten werden von uns in einzelne Zonen unterteilt und luftdicht voneinander abgeschirmt.
Regelwerke
Je nachdem wonach die einzelnen Gebäudeabschnitte bilanziert werden, gelten folgende Regelwerke:
EnEV-Energieeinsparverordnung
- DIN 4108-7:2011-01
- DIN-EN 13829
- DIN V 18599
Was wird gemacht?
Der Blower-Door Test ist ein Differenzdruck-Messverfahren, bei dem ermittelt wird, wie hoch die Wechselrate der Luft bei 50 Pascal Luftdruckdifferenz zwischen innen und außen in einem Gebäude, bei geschlossenen Fenstern und Türen, ist. Dabei wird ein eigens dafür konstruierter Ventilator, der mit einer luftundurchlässigen Plane umgeben ist, in eine Türöffnung eingesetzt.
Blower-Door-Test Schritt 1:
Der Ventilator erzeugt einen konstanten Unterdruck im ganzen Gebäude, indem die Maschine Luft aus dem Haus saugt. Jetzt können wir alle undichten Bereiche mittels Luftgeschwindigkeitsmessgerät, künstlichem Rauch oder einer Infrarotkamera ermitteln und dokumentieren.
BlowerDoor Test Schritt 2:
Über den Ventilator wird der Unterdruck schrittweise aufgebaut. Dabei wird gemessen, wie schnell die Luft durch mögliche Leckagen in das Haus dringt. Hierbei sprechen wir von der so genannten Luftwechselrate.
BlowerDoor Test Schritt 3:
Über den Ventilator wird jetzt Luft in das Gebäude hineingeblasen. Dadurch entsteht ein Überdruck. Auch hier wird die Luftwechselrate schrittweise gemessen und vom Messsystem aufgezeichnet.
Nach der abgeschlossenen Messung resultiert hieraus eine durchschnittliche Luftwechselrate pro Stunde. Über die nun ermittelte Luftwechselrate, können wir die Gesamtleckage der Gebäudehülle abschätzen.
Unserer Prüfzertifikat ist auch für einen Laien gut verständlich!
Welche Vorbereitungen sind nötig?
Vor jedem Test müssen Sie uns mitteilen, wonach Ihr Objekt bilanziert wurde und welche Anforderungen an die Dichtheit des gesamten Gebäude oder der Gebäudeteile gestellt werden. Vor dem Test werden Angaben über die Bezugsgrößen des Hauses benötigt. Stellen Sie uns daher noch beim Vorgespräch den Energieausweis, Pläne oder Bauzeichnungen des zu untersuchenden Objektes zur Verfügung. Aus diesen Unterlagen, ermitteln wir die Netto-Grundfläche und das Luftvolumen des Gebäudes.
Am Tag der Luftdichtheitsprüfung werden alle Öffnungen wie zum Beispiel Abflüsse ohne Siphon, Leerrohre, Bodenöffnungen, Kaminöffnungen, Wanddurchführungen usw. von unserem Techniker temporär verschlossen. Bei großen Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen oder Aufzugsschächten mit Entlüftung gestaltet sich die Abdichtung dieser temporären Öffnungen nicht immer einfach, da sich diese meist in großen Höhen oder an nicht immer leicht zugänglichen Stellen befinden. Aus diesem Grund, sollte unser Auftraggeber alle die für uns schwer zugänglichen Lufteintrittstellen vor dem Messtermin luftdicht verschließen.
Vorteile eines nahezu dichtem Hauses
- Vermeidung von Schimmel und Bauschäden
Undichte Stellen in der Gebäudehülle fördern die Entstehung von Kondenswasser, die Durchfeuchtung von Dämmschichten und somit Bildung von Feuchteschäden und Schimmel. - Vermeidung von Wärmeverlusten
Durch undichte Stellen in der Gebäudehülle gelangt Heizenergie ungenutzt in die Umwelt. Ist das Gebäude dicht, bleibt die Wärme im Haus – das reduziert die jährlichen Heizkosten erheblich. - Vermeidung von Zugluft
Undichte Stellen in der Gebäudehülle sorgen für die Einschränkung des Wohnkomforts.
Erläuterung der Grenzwerte
Bei einer BlowerDoor Messung nach DIN EN 13829 für die Energieeinsparverordnung (EnEV) dürfen folgende Werte der Luftwechselrate bei 50 Pascal nicht überschritten werden:
Wohngebäude oder Wohneinheiten Ohne Raumlufttechnische Anlagen:
→ n50 Wert: ≤ 3,0 (1/h)
Wohngebäude oder Wohneinheiten mit Raumlufttechnischen Anlagen:
→ n50 Wert: ≤ 1,5 (1/h)
Gebäudeteile mit integrierten Gewerbeeinheiten werden nach DIN V 18599 geprüft und bei diesen Gebäudeabschnitten darf folgender Wert der Luftwechselrate bei 50 Pascal nicht überschritten werden:
Gewerbeeinheiten in kombinierten Wohn- und Geschäftshäusern:
→ n50 Wert: ≤ 1,0 (1/h)